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Hoher Anteil an Mindestlohn-Verstößen im Gastgewerbe

📅 17. Februar 2026 · ✍️ admin · 🕐 1 Min. Lesezeit

Frankfurt/Berlin – Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls macht ernst. Im Jahr 2025 wurden bundesweit über 25.000 Prüfungen durchgeführt, und die Ergebnisse sind alarmierend: Das Gastgewerbe bleibt Sorgenkind Nummer eins.

Bei Schwerpunktkontrollen, wie zuletzt am 19. September 2025, deckten die Beamten massive Verstöße auf. Allein bei dieser Aktion wurden über 400 Fälle von vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen und fast 600 Mindestlohnverstöße registriert. Jede vierte Kontrolle führte zu einem Ermittlungsverfahren.

Warum das für dich wichtig ist

Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro. Wer hier spart, riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch den Ruf seines Betriebs. Der Zoll nutzt mittlerweile modernste Datenanalyse und hat erweiterten Zugriff auf Polizeidatenbanken – die Entdeckungsgefahr war noch nie so hoch.

Unser Tipp: Nutze digitale Zeiterfassungssysteme, wie sie etwa gastronovi oder orderbird anbieten. Diese dokumentieren Arbeitszeiten revisionssicher und schützen dich vor bösen Überraschungen bei der nächsten Zollprüfung. Manuelle Stundenzettel sind im Jahr 2026 ein unnötiges Risiko.

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